Prüfungen und Abnahmen
Service-Leistungen rund um das Thema TÜV
Die gesetzlich vorgeschriebene Hauptuntersuchung (HU) führen wir in Kooperation mit dem TÜV- Nord und -Süd als anerkannte Prüforganisation bei uns im Haus durch. Auch die Abgasuntersuchung (AU) wird vor Ort durchgeführt.
Bei uns gibt es die volle Kompetenz aus einer Hand: Von der HU/AU bis hin zu Änderungs-, Einzel- oder Vollabnahmen nach durchgeführten Fahrzeugoptimierungen. Als Kfz-Meisterbetrieb bieten wir Ihnen den kompletten Service rund um gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen und Abnahmen direkt bei uns im Haus*.
Was wird bei der Hauptuntersuchung geprüft?

- Bremsen und Lenkung
- Beleuchtung und Sichtverhältnisse
- Reifen, Fahrwerk und Achsaufhängung
- Karosserie, Rahmen und Sicherheitsausstattung
- Abgaswerte (in Kombination mit der AU)
Der Ablauf ist strukturiert und standardisiert. Nach Sicht- und Funktionsprüfung, Messungen und einem kurzen Brems- und Lichttest entscheidet der Prüfer, ob Ihr Fahrzeug die Plakette erhält. Bei bestandener Prüfung wird die neue HU-Plakette direkt am Kennzeichen angebracht.
Unser Service im Überblick:
- HU/AU – Hauptuntersuchung inkl. Abgasuntersuchung*
- Umsetzung von Fahrzeugoptimierungen aller Art
- Änderungsabnahmen nach §19.3 StVZO* (z. B. bei Fahrzeugoptimierungen mit ABE oder Teilegutachten)
- Einzelabnahmen nach §19.2 StVZO* (z. B. bei baulichen Veränderungen)
- Vollabnahmen nach §21 StVZO* (z. B. beim Erlöschen der Betriebserlaubnis)
*Alle Prüfungen und Abnahmen werden von einem unabhängigen Prüfingenieur des TÜV Nord/-Süd durchgeführt - Termine vergeben wir nach Vereinbarung.
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Wann muss ich mit einem Fahrzeug zum TÜV?
Neufahrzeuge sind erstmals nach drei Jahren prüfpflichtig, danach im Zwei-Jahres-Rhythmus. Wird der HU-Termin um mehr als zwei Monate überzogen, kann eine erhöhte Prüfgebühr anfallen.
Den Prüfbericht über die durchgeführte Untersuchung erhalten Sie direkt im Anschluss. Er dient als Nachweis über den ordnungsgemäßen Zustand Ihres Fahrzeugs und ist bis zur nächsten Hauptuntersuchung im Fahrzeug mitzuführen. Bei einem Fahrzeugverkauf gehört er mit zu den übergebenen Unterlagen.
